UVV Schulung für Kanal- und Kläranlagenpersonal
Online & Präsenz | Gemäß DGUV 103-003 & 103-004 | VDRK-zertifiziert
Eine UVV Schulung ist für alle Mitarbeiter, die in Schächten, Kanälen oder abwassertechnischen Anlagen arbeiten, gesetzlich vorgeschrieben – und zwar jedes Jahr. Bei der SAG-Akademie absolvieren Sie die Sicherheitsunterweisung gemäß DGUV Regel 103-003 & 103-004 wahlweise online oder als Präsenz-Seminar. Schnell, praxisnah und VDRK-zertifiziert.
Unsere nächsten Termine für die UVV-Schulung:
Online oder vor Ort
Auf einen Blick:
UVV Schulung online – flexibel mit SAG-ToGo360
Für Betriebe, die ihre Mitarbeiter ohne Reiseaufwand schulen möchten, empfiehlt sich der Online-Fernlehrgang über unsere Lernplattform SAG-ToGo360:
- Lernen wann und wo Sie möchten – keine fixen Termine
- 1 Monat Zugangsdauer nach Start
- Lehrfilme kombiniert mit ergänzenden PDF-Dokumenten – anschaulich erklärt
- Quizfragen und Erfolgskontrollen sichern den Lernerfolg
- WhatsApp-Gruppe für Rückfragen und Austausch
Was kostet die UVV Schulung?
Die UVV Schulung bei SAG-Akademie kostet 330€ zzgl. 19% MwSt. pro Teilnehmer. Im Preis enthalten sind alle Lernmaterialien sowie die Teilnahmebescheinigung – der rechtssichere Nachweis der Sicherheitsunterweisung gemäß UVV und DGUV 103-003 & 103-004
Bei Gruppenanmeldungen oder Inhouse-Schulungen sprechen Sie uns gerne an.
Online-Fernlehrgang
Zeitlich flexibel – ortsunabhängig über unsere Online-Lernplattform SAG-ToGo360. 1 Monat Online-Zugang, flexibler Start-Termin.
Präsenz-Seminar
Direkt vor Ort – an mehreren Standorten deutschlandweit. Kompakter Seminartag mit Praxisbezug.
Inhouse-Schulung
Wir kommen zu Ihnen – ideal für mehrere Mitarbeiter gleichzeitig. Individuell geplant direkt in Ihrem Unternehmen.
Inhalte der UVV Schulung bei SAG-Akademie
Die Schulung deckt alle Pflichtinhalte gemäß DGUV ab – praxisnah mit direktem Bezug zu Arbeiten in umschlossenen Räumen abwassertechnischer Anlagen sowie Kläranlagen:
- Maßnahmen zur Unfallverhütung
- Haftungsrisiken für Arbeitgeber
- Gefährdungsbeurteilung vor dem Einstieg
- Dienst- und Betriebsanweisung
- Hygienevorschriften & Biostoffverordnung (TRBA 220)
- Freimessen von umschlossenen Räumen abwassertechnischer Anlagen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Selbstretter und Atemschutzgeräte
- Rettungskette und Notfallmaßnahmen
Wie oft muss die UVV Schulung wiederholt werden?
Die jährliche Unterweisung ist Pflicht. Die DGUV schreibt vor, dass die Sicherheitsunterweisung für Kanal- und Kläranlagenpersonal mindestens einmal pro Kalenderjahr zu wiederholen ist. Zusätzlich muss nach jedem sicherheitsrelevanten Vorfall oder bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Unterweisung stattfinden.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Die Unterweisung ist zu dokumentieren – Datum, Themen, Teilnehmer und Unterschriften müssen nachweisbar festgehalten werden. Diese Dokumentation kann im Rahmen von Betriebsprüfungen angefordert werden.
Das sagen unsere Teilnehmer
Seit über 20 Jahren vertrauen unsere Kunden auf die Expertise der SAG-Akademie.
Welchen Nachweis erhalten Sie?
Nach Abschluss der Schulung erhalten alle Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Sie gilt als anerkannter Nachweis der Sicherheitsunterweisung in Theorie und Praxis auch für Behörden und Berufsgenossenschaften. Die Bescheinigung wird in Kooperation mit dem VDRK – Verband der Rohr- und Kanal-Technik-Unternehmen e.V. ausgestellt und ist bundesweit anerkannt.
Wer braucht die UVV-Unterweisung?
Die UVV-Unterweisung ist verpflichtend für alle, die regelmäßig oder gelegentlich Zugang zu Schächten, Kanälen oder Bauwerken von abwassertechnischen Anlagen haben:
- Mitarbeiter von Städten und Kommunen
- Kanal- und Kläranlagenpersonal
- Fachbetriebe für Kanalreinigung und Inspektion
- Tiefbauunternehmen
- Wartungs- und Instandhaltungspersonal
- Fremdfirmen, die im Kanalbereich tätig sind
- Führungskräfte und Verantwortliche mit Aufsichtsfunktion
Die Faustregel: Sobald ein Einstieg in Schächte oder Bauwerke erfolgt – oder auch nur möglich ist – greift die jährliche Unterweisungspflicht gemäß DGUV. Die Unterweisung muss dokumentiert und für Behörden nachweisbar sein.
Welche UVV-Vorschriften gelten für Kanalpersonal?
Die gesetzliche Grundlage für die jährliche Sicherheitsunterweisung ist die DGUV Regel 103-003 UND 103-004 (ehemals BGR 126 / GUV-R 126). Sie gilt verbindlich für alle Mitarbeiter, die Arbeiten im oder am Kanal durchführen, Schächte oder Bauwerke betreten oder in umschlossenen Räumen abwassertechnischer Anlagen einsteigen.
Wer die Unterweisungspflicht vernachlässigt oder die Dokumentation nicht lückenlos führt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern im Schadensfall auch persönliche Haftung.
Was ist eine UVV-Schulung?
Arbeiten in der Kanalisation gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten im kommunalen Bereich. Toxische Gase, Sauerstoffmangel, Absturzrisiken und biologische Belastungen können innerhalb von Sekunden lebensbedrohlich werden. Genau deshalb schreiben die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) eine regelmäßige Sicherheitsunterweisung für alle betroffenen Beschäftigten vor.
Eine UVV Schulung vermittelt den Teilnehmern, welche Gefahren beim Betreten von Schächten und umschlossenen Räumen entstehen, wie sie sich schützen und im Notfall richtig handeln. Sie ist kein freiwilliges Angebot – sondern eine gesetzliche Pflicht, die Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern und Behörden erfüllen müssen.
Was passiert ohne gültige UVV Schulung?
Wer die Unterweisungspflicht vernachlässigt, riskiert im Schadensfall erhebliche Konsequenzen:
- Persönliche Haftung des Arbeitgebers im Schadensfall
- Bußgelder durch Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörden
- Verlust von Versicherungsschutz bei fehlender Dokumentation
Jetzt UVV Schulung buchen – schnell, zertifiziert, rechtssicher
Kurz und knapp: Häufige Fragen zur UVV Schulung
Die UVV Schulung ist jährlich zu wiederholen – so schreibt es die DGUV Regel 103-003 & 103-004 vor. Einmalige Teilnahme reicht nicht aus. Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, jede Unterweisung zu dokumentieren (Datum, Teilnehmer, Inhalte, Unterschriften).
Eine UVV Schulung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsunterweisung auf Basis der Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Für Kanal- und Kläranlagenpersonal gilt die DGUV Regel 103-003: Alle Mitarbeiter, die Schächte oder umschlossene Räume von Abwasseranlagen betreten, müssen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.
Die Begriffe UVV-Unterweisung und UVV-Schulung werden oft synonym verwendet. Im strengen Sinne ist die Unterweisung die gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme – die Schulung ist die praktische Umsetzung davon. Bei SAG Akademie erhalten Sie beides in einem: eine vollständige Unterweisung gemäß DGUV 103-003.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die als anerkannter Nachweis der Sicherheitsunterweisung in Theorie und Praxis gemäß UVV gilt. Sie wird in Kooperation mit dem VDRK ausgestellt und ist bundesweit anerkannt. Die Bescheinigung wird direkt an den Auftraggeber versendet.
Ja. Neben den Terminen an festen Seminarstandorten bietet die SAG Akademie die UVV Schulung auch als Inhouse-Schulung direkt beim Arbeitgeber an – besonders sinnvoll für Unternehmen, die mehrere Mitarbeiter gleichzeitig schulen möchten. Auf Anfrage erstellt SAG Akademie ein individuelles Angebot.
Die UVV Schulung beginnt ab 330 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Der Online-Lehrgang über SAG-ToGo360 ist jederzeit buchbar, Präsenz-Seminare finden an festen Terminen statt.